BESTATTUNGSARTEN
Grundsätzlich kann man sagen, dass es 2 Bestattungsarten gibt: die Erdbestattung und die Feuerbestattung/Kremation
Unter Erdbestattung versteht man neben dem Beisetzen des Verstorbenen in einem vergänglichen Sarg (Holz) auch die Gruftbestattung bei welcher der Körper in einem luftdicht verschlossenen Metallsarg oder einem Holzsarg mit Metalleinsatz in einer gemauerten Grabstelle beigesetzt wird. Der Vorgang der Kremation (Einäscherung) ist ebenso als Bestattungsart angesehen wobei oft im Vorfeld die Verabschidung der/des Vertorbenen mit dem Sarg im Vordergrund steht.
Die Bestattung in der Erde oder eine Kremation, also das Einäschern des Körpers – diese beiden Formen der Bestattung ergeben weitere Möglichkeiten wie die Gruftbestattung, eine naturnahe Urnenbestattung, die Beisetzung der Urne in einer Urnennische, in einem -vielleicht schon über Generationen hinweg bestehenden- Grab (Familiengrab) oder anderen Begräbnisstätten.
Die Bestattungsart soll (lt. NÖ-Bestattungsgesetz) dem Wunsch des Verstorbenen entsprechen. Wenn es möglich ist, vorab über das Thema zu sprechen ist es oftmals eine Erleichterung für alle Beteiligten.
Erdbestattung
Die Erdbestattung auf einem Friedhof kann in verschiedenen Grabarten erfolgen: Einzel- oder Familiengräber (Doppelgrab), Grüfte, u.a.
Welche Möglichkeiten angeboten werden richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsverwaltung (Gemeinde oder Pfarre).
In einem Einzelgrab ist üblicherweise eine Legung von 2-3 Särgen vorgesehen, in einem Familiengrab (Doppelgrab) 4-6 Särge, Grüfte können je nach Größe Platz für 2 bis zu 12 Särgen bieten.
Bei der Neuerrichtung oder Veränderungen einer Grabstätte (z.B.: Anbringung einer Grabplatte) müssen die gesetzlichen Bestimmungen der Friedhofsordnung berücksichtigt werden, dafür ist die Genehmigung der zuständigen Friedhofsverwaltung einzuholen.
Feuerbestattung
Feuerbestattungen -auch Einäscherung oder Kremation genannt- erfolgen in dafür genehmigten Krematorien. Der/die Verstorbene wird in einem für Kremationen zugelassenen Sarg in das Krematorium überführt, wo die Einäscherung durchgeführt wird. Zur Aufnahme der Asche dient die Aschenkapsel, welche anschließend in der von den Angehörigen ausgewählten Urne ihren Platz findet. Urnen können in den verschiedensten Grabstellen beigesetzt werden - auf einem Friedhof in einem Erdgrab oder einer Gruft, einer Urnennische, Urnensäule, Urnengrab, e.t.c. .
Jede Friedhofsverwaltung (Gemeinde oder Pfarre) definiert in der Friedhofsordnung eigene Vorgaben betreffend die bestehenden Möglichkeiten der Beisetzung und die Beschaffenheit des Materials der Urne (vergängliches oder dauerhaftes Material).
Urnen Aufbewahrung am Wohnort
Die Aufbahrung der Urne des/der Verstorbenen „zu Hause“ ist -zumindest für den Moment- der passendste Ort für die Urne mit der Asche des/der Verstorbenen. Bevor die Urne am Wohnort ihren Platz finden kann ist eine Bewilligung einzuholen. Wir unterstützen Sie dabei mit allen notwendigen Formularen.
Der betreffende Gesetzestext lautet: §17 NÖ-Bestattungsgesetz (Abs. 2) "Die Beisetzung oder Verwahrung einer Urne oder Aschenkapsel außerhalb eines Friedhofes oder einer Naturbestattungsanlage bedarf, unbeschadet der zivilrechtlichen Zustimmung des Eigentümers oder Verfügungsberechtigten, einer Bewilligung jener Gemeinde, in der die Urne oder Aschenkapsel beigesetzt oder aufbewahrt werden soll. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Beisetzung oder Aufbewahrung nicht gegen den öffentlichen Anstand verstößt."
Oft entschließen sich die Angehörigen zu einem späteren Zeitpunkt für die Beisetzung auf einem Friedhof oder einem anderen, öffentlich zugänglichem Beisetzungsort.
Urne zu Hause - passt es für mich? - passt es für uns?
Als Hilfe möchten wir nachstehend einige Infos geben die es wert sind, in die Entscheidungsfindung überdacht zu werden:
- Nah sein - Die Urnenaufbewahrung auf Eigengrund gibt vielen Menschen das Gefühl der Nähe zum/zur Verstorbenen.
- "Fehlende" Grabstelle - Bei der Aufbewahrung der Urne zu Hause gibt es keinen für alle Trauernden frei zugänglichen Ort der Trauer.
- Als Übergangslösung - falls noch keine Grabstelle vorhanden ist oder noch nicht klar ist auf welchem Friedhof beigesetzt werden soll.
- Änderungen die das Leben bringt - Was passiert mit der Urne bei bei einer Wohnsitzveränderung des/der Antragsstellerin, einem Verkauf des Grundstückes oder Todesfall des/der Antragstellerin?....
- der Blick auf die nachfolgende Generation - nicht selten wird später die Frage gestellt, in welchem Grab oder Friedhof der/die Verstorbene sich befindet.
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Donaubestattung
Die Asche des Verstorbenen an einer bestimmten Stelle der Donau zu übergeben ist in Österreich seit einigen Jahren möglich. Diese Bestattungsart richtet sich vor allem an jene Menschen, welche sich dem Gedanken der Freiheit ihrer Asche verbunden fühlen. Durch eine Bestattung der Asche in der Donau bietet sich den Nachkommen ein Ort zum aktiven Trauern in der Natur, ohne sich um die oftmals belastende Grabpflege sorgen zu müssen.
Seebestattung
Wer zu Lebzeiten eine besondere Verbundenheit zum Meer hatte, dem bietet sich nach der Kremation auch die Möglichkeit einer feierlichen Seebestattung, wobei die Aschenkapsel der/des Verstorbenen vom Schiff aus dem Meer übergeben wird. Die genauen Koordinaten sowie weitere Daten der Beisetzung werden auf einer Karte vermerkt und den Hinterbliebenen überreicht. Den Angehörigen steht es natürlich frei, ob sie an der Beisetzung vom Schiff aus physisch oder auch Virtuell dabei sein möchten. Auch die Beisetzung ohne Anwesenheit der Angehörigen ist natürlich möglich.
Individualbestattung
Im Anschluss an eine Kremation ermöglichen sich auch eine Reihe von weiteren individuellen Bestattungsarten wie z.B. Diamantbestattungen (ein Teil der Asche wird zu einem Diamanten verarbeitet), Edelsteinbestattungen, Beisetzungen in freier Natur durch Ascheverstreuung (ist nur an ausgewählten Orten Österreichs möglich) sowie Luft- und Weltraumbestattungen.
Gerne nehmen wir uns in aller Ruhe Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch um die für Sie und Ihre Familie und Angehörigen passende Verabschiedungs- und Bestattungsart zu finden.
Für eine vorherige, telefonische Terminvereinbarung sind wir Ihnen sehr dankbar.
Wenn ein Kind stirbt
Als Familie und Familienunternehmen, welches schon viele Eltern in dieser Situation begleitete, wissen wir, dass eine solche Situationen eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten darstellt.
Als Bestatter sind wir bereits mehrmals mit der Situation, dass ein Kind gestorben ist konfrontiert gewesen und können daher mit Umsicht und Erfahrung weiterhelfen.
Wir sind für alle Fragen erreichbar: 02245/3554
Nähere Details sowie Informationen zur "Gemeinschaftsgrabstelle für still geborene Kinder" am Friedhof Wolkersdorf finden sie unter "Mehr erfahren".